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Das Baskenland genießt ein hohes Maß an Selbstverwaltung in so wichtigen Ressorts wie Gesundheitswesen, Bildung, Sicherheit, Wohnungsbau oder Finanzverwaltung. Diese Autonomie, über den eigenen Aufbau zu entscheiden, wird in dem am 25. Oktober 1979 verabschiedeten Gernika-Statut festgeschrieben. Darin wird die Existenz einer Regierung mit eigenen Exekutivkompetenzen und eines Parlaments mit allgemeinen gesetzgeberischen Befugnissen anerkannt. Darüber hinaus besitzt das Baskenland jedoch noch zwei weitere Territorialorgane, die aus der partikularrechtlichen baskischen Tradition herrühren, nämlich die Juntas Generales (Landtage) mit ähnlichen Regelungskompetenzen und Funktionen wie die der Parlamente, und die Provinzialregierungen als ihre ausführenden Organe. Dadurch erhält die Autonome Gemeinschaft einen außerordentlich dezentralisierten, beinahe konföderierten Aufbau.
Die Art und Weise, wie die Kompetenzen der gemeinschaftlichen mit den partikularrechtlichen Verwaltungskompetenzen in Einklang gebracht werden, ist sowohl im Autonomiestatut selbst als auch im Gesetz der historischen Territorien geregelt, der Gesetzesnorm also, nach der der allgemeine Aufbau dem historisch überkommenen Rechtsstaus seiner drei Territorien angeglichen wird.
Ein weiteres wichtiges Standbein der baskischen Selbstverwaltung ist die so genannte "Wirtschaftsvereinbarung", der finanzielle Unterbau der Autonomen Gemeinschaft, der den baskischen Institutionen Autonomie zum Einziehen und Verwalten des Steueraufkommen seiner Bürger in Abhängigkeit vom eigenen Haushalt und den mit der spanischen Zentralregierung getroffenen Abkommen verleiht.
All diese Gegebenheiten haben die Gestaltung eigener Körperschaften ermöglicht, wie die Anstalt Euskal Irrati Telebista -EITB- Rundfunk und Fernsehen des Baskenlandes; die Ertzaintza, die autonome Polizei mit mehr als 7.000 Beamten und volle Zuständigkeiten für Straßen- und Schiffahrtsverkehrswege, Wirtschaftsförderung, Industrieentwicklung und Raumordnung und -gestaltung wahrzunehmen.
Dennoch stehen zum jetzigen Zeitpunkt, 25 Jahre nach der Verabschiedung des Gernika-Statuts, immer noch Kompetenzen aus, die von der spanischen Regierung übertragen werden müssen, darunter Arbeit und Beschäftigung, Industrie, Infrastrukturen, Finanzen und Forschung.
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