Lehendakaritza

Die "Fueros", Ursprung der Freiheiten des Baskischen Volkes


Begriff und Ursprung der Fueros

Der Begriff "Fuero" wird häufig als Bezeichnung für Gründungsurkunden von Städten und Ortschaften gebraucht. Diese Urkunden hatten den Zweck Familien an bestimmte Orte zu vereinigen und die Vorrechte und Steuerfreiheiten festzulegen. Wenn aber heute von Fuero die Rede ist und mit den Baskischen Provinzen in Zusammenhang gebracht werden, dann sind damit keine lokalen Vorschriften gemeint, sondern allgemeine Gesetze, die diese Territorien in einem historischen Augenblick in Kraft setzten, in dem sie einen hohen Grad an Selbständigkeit besaßen. Diese Fueros bestanden aus einer Reihe von öffentlichen- und privatrechtlichen Vorschriften, die zur Regelung der Verwaltung der Baskischen Provinzen und Navarra dienten.

Die Grundlage dieser Fueros war das Gewohnheitsrecht. Sie setzte sich aus einer Reihe von Sitten und Bräuchen zusammen, die einer bestimmten Denk- und Gefühlsart angehörten. Eins ihrer Hauptmerkmale ist möglicherweise ihre Anpassungs-fähigkeit an unterschiedliche gesellschaftliche Gegebenheiten. Ein Autor schrieb einmal: "Der Fuero entsteht nicht von heute auf morgen, wie eine Verfassung; er wird allmählich ausgearbeitet und seine Grundlage ist die eigene historische Natur. Formulierungen können daher wegen ihrer Unzugänglichkeit nicht ausgeschlossen werden; sie entstehen ständig, werden erneuert und finden ihre endgültige Berechtigung nicht durch bereits bestehende Formulierungen. Jede Formulierung ist daher eine Entwicklung auf dem Weg zur endgültigen Erstellung."

Der Begriff "Fuero" wird sehr häufig mit dem Begriff Vorrecht in Zusammenhang gebracht. Beide Begriffe sind jedoch unterschiedlich. Die Fueros entstanden nicht als Folge von Machtvollkommenheit, sondern als Ausdruck einer sich wiederholenden Handlungsweise einer Gemeinschaft. Damit aber eine Gemeinschaft diese Fueros ausarbeiten kann, ist eine Autonomie notwendig; das heißt, dass sie sich selbst eine ausreichende Rechtsordnung geben kann, mit der alle Tätigkeiten ausgeführt werden können. Insoweit könnte man die Fueros nicht als "gratia" sondern als "ius" definieren.

Diese Grundsätze wurden in Werken anerkannter Juristen vertreten. Auch Javier Pérez Arraiz erwähnt sie in dem herausgegebenen Werk "Die Wirtschaftsvereinbarung: Entwicklung, Charakteren und Grundlagen der baskischen Finanzierung". Dieses Werk wurde 1992 vom Baskischen Institut öffentlicher Verwaltung herausgegeben.

Man kann also davon ausgehen, dass die Fueros eine Besonderheit des Baskenlandes sind. Jedes seiner Territorien (Bizkaia, Alava, Gipuzkoa und Navarra im spanischen Staat, und Benavarre, Lapurdi und Zuberoa im französischen Staat) hat, seiner Erfahrung in der Geschichte nach, sein eigenes Recht mit gewissen Ähnlichkeiten und gemeinsamen Formen geschaffen.

Das Rechtsystem, das heute als Fuero bekannt ist, hatte die Versammlungen von Nachbarschaften als Grundlage, die sich in den "Juntas Generales" (Generalversammlung) als oberstes Regierungsorgan jedes Territoriums vertreten ließen. In Bizkaia fanden diese Versammlungen in der "Casa de Juntas de Gernika" statt. Dieses Gebäude befindet sich neben einer tausendjährigen Eiche, die seit dem 15. Jahrhundert Symbol der Freiheiten des Baskenlandes ist.

  Die drei Territorien der Baskischen Autonomen Gemeinschaft (Bizkaia, Gipuzkoa und Alava), die im Laufe des 8. Jahrhunderts unter diesen Namen in die Geschichte eingingen, wurden ab dem Jahr 1200 in die Krone Kastiliens integriert . Sie behielten dabei ihre traditionellen Institutionen. Die Könige und Landesherren schworen die Anerkennung und Erhaltung der Fueros und kannten die Rechte dieser Gemeinschaften als Freibezirk an. Sie besaßen Steuerfreiheiten gegenüber der Krone, Befreiung vom Kriegsdienst - ausgenommen zur Verteidigung des eigenen Territoriums - und die Anerkennung ihrer internen Organisationsfreiheiten.

Im Laufe des 19. Jahrhunderts verlor das baskische Volk, teilweise durch Abschaffung und unvollständige Wieder- herstellung, die Eigenheiten, die es geprägt hatten. Der Höhepunkt dieser Ereignisse egab sich durch die militärischen Niederlagen in den drei karlistischen Kriegen. So wurden die Fueros durch ein Gesetz am 21. Juli 1876 abgeschafft. Nur ein abgeändeter Teil blieb in Form von "Verträgen" oder "Wirtschaftsvereinbarung" erhalten. Hier wurden die abgaberechtlichen Beziehungen und Finanzierung von Dienstleistungen geregelt. Sechzig Jahre nach dieser Abschaffung, am 1. Oktober 1936, billigte das republikanische Parlament ein Autonomiestatut, das die Bildung der ersten Baskischen Regierung ermöglichte. Da dieses Ereignis mitten im Bürgerkrieg stattfand, begrenzte sich die Regierungsarbeit nur auf das Gebiet, das nicht von Truppen besetzt war. Die Wiederherstellung der Demokratie in Spanien war Anlass zum Autonomiestatut von Gernika. Dieser Autonomiestatut wurde durch Volksabstimmung in einem Referendum 1979 erlassen. Das baskische Volk gründete sich damit als Ausdruck seiner Nationalität und als Mittel zur Erlangung der Selbständigkeit als Autonome Gemeinschaft. Diese institutionelle Norm schließt, unter anderem, die ausschließlichen Zuständigkeiten des Baskenlandes ein.

Fecha de la última modificación: 15/06/2009