Die Provinzialparlamente sind die wichtigsten Institutionen der Autonomen Gemeinschaft des Baskenlandes.
Jedes der drei baskischen Territorien (Alava, Bizkaia und Gipuzkoa) besitzt eine gesetzgebende Versammlung und eine Regierung mit weit reichenden Zuständigkeiten, darunter die Einziehung direkter und indirekter Steuern.
Jeder gesetzgebenden Versammlung gehören 51 Abgeordnete an, die in allgemeinen Wahlen im Rahmen von Wahlkreisen gewählt werden, in denen die einzelnen Parteien ihre Wahllisten vorstellen. In diesen Versammlungen wird über den Haushalt abgestimmt und der Präsident gewählt, der das historische Territorium regieren wird.
Die Regierung jedes Territoriums ist die so genannte "Diputación" (Regierungspräsidium). An ihrer Spitze steht der Regierungspräsident umgeben von einem Team Abgeordneter, die für die einzelnen Ressorts zuständig sind und zahlreiche Zuständigkeiten wahrnehmen, darunter beispielsweise Stadtplanung, Straßen und öffentliche Arbeiten, Umwelt, Kulturgüter oder Wohlfahrt.
Vom politischen und verwaltungsmäßigen Aufbau der Autonomen Gemeinschaft des Baskenlandes her sind diese Territorien alle einander gleich. Und die Verbindung zwischen diesen Institutionen und der baskischen Regierung macht die Autonome Gemeinschaft zu einem Gemeinwesen mit konföderiertem Zuschnitt.
Sämtliche Steuern, sowohl direkte (Personen- und Körperschaftssteuern) als auch indirekte (Mehrwertsteuer, Alkohol- und Mineralölsteuern) werden von den Provinzialregierungen unmittelbar in den eigenen Territorien eingezogen.
Anschließend übernimmt der oberste baskische Finanzrat die Verteilung der Steuereinnahmen an die Institutionen. Nach Abführen des vereinbarten Kontingents an die spanische Regierung legen die baskische Regierung und die Provinzialregierungen die Verteilung an die baskische Regierung und jedes der historischen Territorien fest.
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